Zugänglichkeit - Gleitschirmfliegen Teneriffa

José Manuel Fernández Marquez verpflichtet sich, seine Websites im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Union zugänglich zu machen. Königlicher Erlass 1112/2018 vom 7. September 2018über die Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen des öffentlichen Sektors (im Folgenden: Königlicher Erlass 1112/2018 vom 7. September).

Diese Erklärung zur Zugänglichkeit gilt für die Website

Stand der Einhaltung

Diese Website ist teilweise konform mit dem königlichen Erlass 1112/2018 vom 7. September wegen der Nichteinhaltung der folgenden Aspekte.

Inhalt nicht zugänglich

Der nachstehende Inhalt ist aus den folgenden Gründen nicht zugänglich:

  1. Nichteinhaltung des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September 2018Auf einigen Webseiten können gelegentlich Bearbeitungsfehler auftreten, sowohl bei HTML-Inhalten als auch bei endgültigen Dokumenten, die nach dem 20. September 2018 (Datum des Inkrafttretens des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September) veröffentlicht wurden. Insbesondere kann es zu Fehlern in Dokumenten kommen, die Grafiken enthalten.
  2. Unverhältnismäßige Belastungnicht anwendbar.

Erstellung dieser Zugänglichkeitserklärung

Diese Erklärung wurde am 26. Dezember 2023 erstellt.

Die Methode, die zur Erstellung der Erklärung verwendet wurde, war eine von BSG Marketing Digital S.L. durchgeführte Selbsteinschätzung.

Letzte Überarbeitung der Erklärung: 26. Dezember 2023.

Bemerkungen und Kontaktangaben

Sie können Mitteilungen über die Anforderungen an die Zugänglichkeit machen (Artikel 10.2.a) des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September), wie z. B.:

  • Meldung eines möglichen Verstoßes gegen die Vorschriften auf dieser Website.
  • Vermittlung anderer Schwierigkeiten beim Zugang zu Inhalten.
  • jede andere Anfrage oder jeden Verbesserungsvorschlag bezüglich der Zugänglichkeit der Website zu machen.

Über die folgenden Kanäle:

Die Mitteilungen werden von der Abteilung Digitales Marketing entgegengenommen und bearbeitet, die für den Inhalt dieser Website verantwortlich ist.

Sie können auch Informationen in einem zugänglichen Format anfordern, die nicht den Zugänglichkeitsanforderungen entsprechen, weil sie entweder ausgeschlossen oder wegen unverhältnismäßiger Belastung ausgenommen sind, oder eine Beschwerde über die Nichteinhaltung der Zugänglichkeitsanforderungen einreichen. Link zu Verfahren für die Anforderung zugänglicher Informationen und für Beschwerden von Artikel 12 des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September.

Bewerbungsverfahren

Im Rahmen dieses Verfahrens können Sie eine Beschwerde einreichen, um die Gründe für die Ablehnung eines Antrags auf Zugang zu Informationen oder einer Beschwerde zu erfahren und dagegen vorzugehen, um auf die Ergreifung geeigneter Maßnahmen zu drängen, falls Sie mit der getroffenen Entscheidung nicht einverstanden sind, oder um zu begründen, warum Sie der Ansicht sind, dass die Antwort nicht den geforderten Anforderungen entspricht.

Link zu Beschwerdeverfahren Die Beschwerde sollte an das Referat gerichtet werden, das in diesem Ministerium für die Zugänglichkeit zuständig ist, oder, wenn sich die Beschwerde auf eine Maßnahme dieses Referats bezieht, an den Dienstvorgesetzten dieses Referats.

Im Zweifelsfall kontaktieren Sie uns

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